| | 05.02.2010 | 09:09 Uhr Wegen gewerbsmäßige Veruntreuung von Geldern in mehreren Hundert Fällen sind am am 3. Februar führende Mitglieder der zwei gemeinnützigen Vereine „Kinder in Not“ und „Deutsche Gesellschaft für Tiere und Natur“ vom Landgericht München zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte Heidrun S. wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu 720 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt. Zudem muss sie 75 000 Euro zugunsten der Staatskasse bezahlen. Der Sohn von Heidrun S. wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, ein weiteres Vereinsmitglied erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Laut Staatsanwaltschaft bereicherte sich die 72-Jährige gemeinsam mit weiteren Vereinsmitgliedern am Vermögen der Vereine Kinder in Not e.V. (KIN) mit Sitz in München und Deutsche Gesellschaft Tiere und Natur (DGTN) mit Sitz in Hamburg. In den Jahren von 2002 bis 2004 sei den Vereinen so ein Gesamtschaden von über 3,3 beziehungsweise fast 2 Millionen Euro entstanden. Die Zeit davor ist bereits verjährt. Die Staatsanwaltschaft hat bei ihren Ermittlungen festgestellt, dass in den untersuchten Jahren 2002 bis 2004 „nur jeweils circa zehn Prozent entsprechend dem eigentlichen Vereinszweck verwendet“ wurden.
Ausgelöst wurde der Skandal Anfang 2004 durch Anzeigen einiger misstrauischer Spender. Nach und nach bot sich den Ermittlern das Bild eines vom Familienclan der Heidrun S. dominierten Netzwerkes, das von Anfang an danach trachtete, die mitunter auch aggressiv durch Drückerkolonnen eingetriebenen Spenden für eigene Zwecke zu verwenden. Heidrun S. war bereits Anfang 2005 festgenommen worden und verbrachte einige Wochen in Untersuchungshaft. Die ungewöhnlich lange Dauer des Ermittlungsverfahrens wird vor allem Problemen mit Rechtshilfegesuchen zu den Firmen in der Schweiz und in Liechtenstein zugeschrieben.
Den Ermittlungen zufolge spielten zwei von Heidrun S. kontrollierte Firmen im Ausland eine Rolle: Die “Atlantis Management und Promotions Ltd.” mit Sitz in der Schweiz und die “Ribana Euro Services Establishment” in Liechtenstein. Die Firmen waren vertraglich mit den Vereinen verbunden, sie sollten etwa Mitglieder werben oder sich um die Öffentlichkeitsarbeit kümmern. Der Staatsanwaltschaft zufolge finanzierten sich die beiden Firmen nahezu ausschließlich aus Spendengeldern der Vereine. So verbuchte “Atlantis” anscheinend mehr als die Hälfte der Einnahmen aus den Spendengeldern als “Aufwandsentschädigung”. Ähnlich soll es bei “Ribana” gelaufen sein. Geschäftsführerin beider Firmen war Heidrun S. Als Gehalt soll sie sich rund 250000 Euro Schweizer Franken im Jahr genehmigt haben.
Auch wurden durch die Vereine Grundstücke gepachtet, die Heidrun S. oder ihrem Sohn gehörten und tatsächlich nicht oder nicht im angegebenen Umfang zu Vereinszwecken genutzt wurden. Laut Anklage dienten die Pachtzahlungen lediglich dazu, Vermögenswerte des Vereins an S. und ihren Sohn abzuführen, wobei die beiden in Absprache mit weiteren Angeklagten handelten.
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