Pressemitteilung des Tierschutzverein Neuss im Deutschen Tierschutzbund e.V.:

Unser Verein hat keine zentrale Aufnahmemöglichkeit für Hunde und Katzen, sondern arbeitet schon seit vielen Jahren mit privaten und ehrenamtlich tätigen Pflegestellen. In 2004 wurden wir vom Veterinäramt Neuss aufgefordert, unsere Vermittlungsarbeit einzustellen oder eine durch das Kreisveterinäramt auszustellende Genehmigung nach § 11 Absatz 2 Tierschutzgesetz (TSG) vorzulegen.

Der § 11 Absatz 2 TSG besagt, daß

"Wer (...) Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten will, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde."

Der TSV Neuss hat gegen diese Anweisung Klage beim zuständigen Verwaltunsggericht erhoben, um feststellen zu lassen, dass eine für den Verein tätige Pflegestelle bzw. die Unterbringung von Tieren in privaten Pflegestellen bis zu deren Vermittlung KEINE tierheimähnliche Einrichtung ist und deshalb eine Genehmigung nach § 11 TSG nicht erforderlich ist. Wir haben diese Klage auch deshalb erhoben, um der Willkür der Veterinäramter Einhalt zu gebieten und auch unsere Pflegestellen zu schützen, denn mit der § 11 TSG-Genehmigung wären die zuständigen Behörden berechtigt, jederzeit Zugang zu den Privaträumen der Pflegestellen zu bekommen, was für Tierheime und ähnliche Einrichtung sicherlich sinnvoll und unproblematisch ist, bei Privatpersonen u.E. eine eindeutige Verletzung des Schutzes der Privatsphäre darstellt. Wer würde dann noch Pflegestelle sein wollen??? Und was ist mit den vielen Hunderten kleiner Tierschutzvereinen, die mit Pflegestellen arbeiten, die aber nicht die Nerven und das Geld haben, sich dem "Krieg der AmtsVeterinäre gegen TierschützerInnen" zu stellen und die überhaupt noch nicht begriffen haben, was da auf sie zukommt?

Am 04.09.06 vor dem Verwaltungsgericht D´dorf die Klage verhandelt. Das Gericht schloß sich der Auffassung der inzwischen eingeschalteten Bezirksregierung an, nach der nicht jede Pflegestelle eine eigene § 11-Genehmigung haben muß, sondern nur EINER im Verein. Leider schloß sich das Gericht NICHT unserer Auffassung an, dass ein Pflegestellenkonzept KEINE tierheimähnliche Haltung ist. U.E. absolut unlogisch, denn wenn die Behörde bei der Person die Haltung der Tiere kontrollieren möchte, die die § 11 Erlaubnis besitzt, wäre das die juristische Person bzw. ein Mitglied des Vereines. Nur dort sind die Tiere nicht sondern auf den Pflegestellen. ...

Deshalb werden wir Berufung einlegen, die auch aufschiebende Wirkung haben wird. Dieses Urteil ist keine Schlappe für Tierschützer, wie der Express titelte, das ist ein Schlag gegen Tiere!! Wo sonst sind Tiere in
Not besser aufgehoben als in einer liebevollen Familie, wovon die meisten selbst Tiere haben und somit Sachkunde genug. Deshalb suchen wir weiter Pflegestellen für Hunde und Katzen.


Auch gegen die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim e.V. wurde verhandelt und dasselbe Urteil gesprochen. Beide TSVs werden sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die
Vollstreckung des Todesurteils gegen den privaten Tierschutz in Deutschland abzuwenden.


Sie können Ihre Meinung dazu dem zuständigen Herrn Dr. Fischer oder Frau Dr. Kern beim Veterinäramt Kreis Neuss mailen oder faxen:

Email: veterinaeramt@rhein-kreis-neuss.de

Fax: 02181-601-3999

Neuss, den 6.9.2006

Jürgen Lochner
Michael Klemcke
Andreas Vrba
Ullricke Tillwich

- Vorstand TSV Neuss -

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Erklärung AGT, Langenfeld

Christa Becker hat Folgendes geschrieben:

Wir haben keine zentrale Aufnahmemöglichkeit für Katzen, sondern arbeitet mit privaten Pflegestellen. In 2004 wurden wir vom Veterinäramt Mettmann aufgefordert, für jede Pflegestelle eine sogenannte §11 TSG-Genehmigung zu beantragen, weil das eine tierheimähnliche Haltung seie. Um ein Exempel zu statuieren und zur Einschüchterung wurde ich aufgefordert, meine Pflegekatzen innerhalb von 1 Monat zu entsorgen, ansonsten wurde mir ein Bußgeld von 1000 Euro pro Katze angedroht. Wir haben dagegen Klage eingereicht, die am 04.09.06 vor dem Verwaltungsgericht D´dorf verhandelt wurde. Als erstes wurde der Bußgeldbescheid gegen mich persönlich als rechtswidrig bezeichnet und zurück genommen. Dann schloß sich das Gericht der Auffassung der inzwischen eingeschalteten Bezirksregierung an, nach der nicht jede Pflegestelle eine eigene §11-Genehmigung haben muß, sondern nur EINER im Verein. Leider schloß sich das Gericht NICHT unserer Auffassung an, dass ein Pflegestellenkonzept KEINE tierheimähnliche Haltung ist.

Da ich selbst Tierheimleiterin unserer Hundeauffangstation in Essen bin und über alle nötigen Genehmigungen verfüge und zusätzlich 22 !!! AGTlerInnen die notwendigen Schulungen beim LTSB absolviert haben, könnten wir uns jetzt beruhigt zurück lehnen. Aber: Der AmtsVet könnte JEDERZEIT bei den Pflegestellen auf der Matte stehen und Einlaß begehren. Wer würde dann noch Pflegestelle sein wollen? Und was ist mit den vielen Hunderten kleiner Tierschutzvereine, die mit Pflegestellen arbeiten, die nicht die Nerven und das Geld haben, sich dem Krieg der AmtsVeterinäre gegen TierschützerInnen zu stellen und die überhaupt noch nicht begriffen haben, was da auf sie zukommt? Der Deutsche Tierschutzbund scheinbar auch noch nicht.
Deshalb werden wir Berufung einlegen, die auch aufschiebende Wirkung haben wird.

Dieses Urteil ist keine Schlappe für Tierschützer, wie der Express titelte, das ist ein Schlag gegen Tiere!! Wo sonst sind Tiere in Not besser aufgehoben als in einer liebevollen Familie, wovon die meisten selbst Tiere haben und somit Sachkunde genug. Deshalb suchen wir weiter Pflegestellen für Hunde und Katzen.
Während der Verhandlung waren 3 Vertreter des Kreises Mettmann anwesend, u.a. ein Amtsveterinär. Da stellt sich für uns die Frage nach der üppigen Personalausstattung dieses Amtes und dem Schwerpunkt von deren Arbeit. Auch gegen den TSV Neuss wurde verhandelt und dasselbe Urteil gesprochen. Beide TSV werden sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Vollstreckung des Todesurteils gegen den privaten Tierschutz in Deutschland abzuwenden.

Sie können Ihre Meinung dazu dem zuständigen Herrn Kruse in Mettmann mailen: verbraucherschutz@kreis-mettmann.de
Christa Becker.

Quelle: http://www.agtiere.de/index.php?id=133